Staubmasken und Atemschutzmasken
Im Sortiment sind Staubmasken und Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 nach EN 149, die Atemschutzmasken Profi jeweils mit und ohne Ausatemventil, dazu eine FFP2-Maske mit Aktivkohlefilter. Die partikelfiltrierenden Halbmasken schützen beim Schleifen, Bohren und bei Abbrucharbeiten vor feinem Staub in der Atemluft.
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Schutzklassen FFP1 bis FFP3 nach EN 149
Bei der Prüfung nach EN 149 muss eine FFP1-Maske mindestens 80 %, eine FFP2-Maske mindestens 94 % und eine FFP3-Maske mindestens 99 % der Prüfpartikel zurückhalten. FFP1 genügt für ungiftige Stäube in geringer Konzentration.
Beim Schleifen von Spachtelmasse, Weichholz und Anstrichen ist FFP2 üblich. Bei Stäuben, die als krebserzeugend gelten, etwa Hartholzstaub von Eiche und Buche, ist FFP3 angebracht, ebenso wenn unklar ist, was in alten Beschichtungen steckt. Bei Asbest und bleihaltigen Altanstrichen gelten eigene Vorschriften.
Ausatemventil für längere Einsätze
Ein Ausatemventil lässt die feuchtwarme Atemluft entweichen. Unter der Maske wird es weniger warm und die Schutzbrille beschlägt seltener, bei längerem Tragen und körperlicher Arbeit ist das angenehmer.
Masken ohne Ventil schützen den Träger genauso gut. Sie filtern zusätzlich die ausgeatmete Luft und sind dort gefragt, wo die Umgebung vor der Atemluft geschützt werden soll.
Aktivkohlefilter hält Gerüche zurück, keine Gase
Die Staubschutzmaske Profi FFP2 mit Aktivkohlefilter hält zusätzlich Gerüche zurück, etwa von Lacken und Lösemitteln in geringer Konzentration. Gegen gefährliche Gase und Dämpfe schützt sie nicht, dafür ist eine Maske mit Gasfilter nötig.
Zum Schleifen gehört ein Augenschutz, bei sehr staubigen Arbeiten auch ein Schutzanzug. Eigene Seiten gibt es für FFP1-Masken, für Atemschutzmasken mit Ventil und für Masken ohne Ausatemventil.
