Der Mindestlohn für Maler liegt seit Mai 2021 bei einem Maler Stundenlohn von 13,80 €, der zunächst bis zum 31.05.2022 gilt. Ob der Maler Tariflohn danach angehoben wird, steht mit Stand Mitte Mai 2022 noch nicht fest. Der Maler Tariflohn 2021, der für diesen Stundenlohn für Maler ausschlaggebend ist, wurde an die Konditionen der Zeitarbeitsbranche angepasst und gilt bundesweit einheitlich. Einzelne Betriebe können den Stundenlohn für Maler nach oben anpassen. Unterschreiten dürfen sie den Mindestlohn für Maler nicht.
Maler Tariflohn vs. durchschnittlicher Stundenlohn für Maler
Der Maler Tariflohn ist nur ein Anhaltspunkt für angehende Maler, die interessiert, was sie später verdienen werden. Derzeit beträgt das durchschnittliche Bruttogehalt für Maler und Lackierer 2.820 € brutto, was einem Maler Stundenlohn von über 17 € entspricht und im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Mittelfeld liegt. Einstiegsgehälter werden mit ~2.500 € angegeben. Der durchschnittlich gezahlte Stundenlohn für Maler liegt über dem gesetzlichen Maler Tariflohn 2021. Das Gehalt steigt mit der Berufserfahrung. Nach fünf Jahren verdienen Maler durchschnittlich 2.650 € pro Monat.
Woher kommt der Maler Tariflohn 2021?
Er wurde mit der 10. Verordnung über die Arbeitsbedingungen für Maler und Lackierer beschlossen, die am 01.05.2021 in Kraft trat und per Gesetz bis zum 31.05.2022 gilt. Die Tarifparteien sind gehalten, den Maler Tariflohn für die kommende Periode neu zu verhandeln. Der Maler Stundenlohn von 13,80 € gilt für gelernte Arbeitnehmer*innen. Für ungelernte Kräfte gilt ein Mindestlohn Maler von 11,40 €. Im Jahr 2003 wurde erstmals ein Mindestlohn für Maler und Lackierer eingeführt (BGBl. I 2003 S. 2279). Schon damals gab es die Differenzierung zwischen gelernten und ungelernten Malern und Lackierern, die gegenüber anderen Bereichen des Handwerks durchaus eine Besonderheit darstellt. In dieser Branche ist es möglich, ohne einen Abschluss als Facharbeiter zu arbeiten. Daher hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, auch einen Maler Stundenlohn für ungelernte Arbeitnehmer*innen einzuführen. Diese ungelernten Arbeitnehmer*innen sollen unter der Aufsicht und Anleitung von Vorarbeitern und/oder Gesellen arbeiten, die darüber entscheiden, welche Arbeiten sie durchführen können. Für geringfügig Beschäftigte hingegen gilt, wenn sie Facharbeiter sind, der Maler Tariflohn 2021, auch wenn sie nicht in Vollzeit arbeiten.
Steigerung für Azubis ab August 2022
Während die Tarifverhandlungen zu einem neuen Mindestlohn für Maler ab Juni 2022 noch nicht abgeschlossen sind, gibt es schon eine Erhöhung für die Azubis: Deren Ausbildungsvergütung steigt ab dem 1. August 2022 um 30 € pro Monat im ersten Lehrjahr und um 35 € ab dem zweiten Lehrjahr.